Mandanten-News Juli 2025

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Neue Regeln für die steuerliche Behandlung von Kryptowerten

 

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlage
  • Umsatzsteuer in der Systemgastronomie – Preisaufteilungsmethoden bei Kombi-Angeboten
  • Umsatzsteuer auf Betriebskosten bei Vermietung von Sondereigentum

 

Für Gewerbesteuerpflichtige

  • Gewerblicher Grundstückshandel: Ausnahme bei erweiterter Kürzung und Drei-Objekt-Grenze

 

Verfahrensrecht

  • Ablauf des Zwangsgelderverfahrens für verspätete Steuererklärungen
  • Anhängige Musterverfahren: Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags

 

Arbeitsrecht

  • Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente

 

Sonstiges

  • „Wassercent“: Wasserverbrauchssteuer rechtlich nicht zu beanstanden

 

Termine Steuern/Sozialversicherung –Juli/August 2025

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Sonderthemen im Juli 2025

Barrierefreiheit von Websites

Seit 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage dafür sind die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), insbesondere die Konformitätsstufe AA.

 

Kernanforderungen an barrierefreie Websites (nach WCAG 2.1, Stufe AA)

  1. Wahrnehmbarkeit

    • Alternativtexte für Bilder
    • Untertitel für Videos
    • Kontraste von mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund
  2. Bedienbarkeit

    • Navigation per Tastatur möglich
    • Keine Inhalte, die bei Bewegung oder Blinken stören
    • Fokus-Indikatoren sichtbar
  3. Verständlichkeit

    • Klare und einfache Sprache
    • Konsistente Navigation
    • Fehlerhinweise bei Formularen
  4. Robustheit

    • Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien
    • Sauberer HTML-Code

WAVE: Ein kostenloses Tool zur Barrierefreiheitsprüfung

Das WAVE-Tool von WebAIM (https://wave.webaim.org/) ist ein kostenloses Online-Werkzeug, das Websites auf Barrierefreiheit prüft. Es erkennt u. a.:

  • Fehlende Alternativtexte
  • Unzureichende Farbkontraste
  • Probleme bei der Struktur (z. B. Überschriftenhierarchie)
  • Nicht beschriftete Formularelemente

Wichtig: WAVE erkennt etwa 30 % der Barrieren automatisch. Für vollständige Barrierefreiheit sind ergänzende manuelle Prüfungen notwendig. Fragen Sie hierzu Ihren Mediengestalter. 

Meldepflicht für Kassensysteme bis 31.07.2025

Zur Erinnerung:
Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.

Ausnahme: Bei Außerbetriebnahme der Kasse vor dem 1. Juli 2025 entfällt die Meldepflicht. Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach dem Kauf gemeldet werden.

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Hier die wichtigsten Neuregelungen. Es ist geplant, dass das Gesetz am 11.7.2025 durch den Bundesrat verabschiedet wird.

Einkommensteuer

  • Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge:

    • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze von 70.000 € auf 100.000 €
    • Gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden
  • Degressive Abschreibung (AfA):

    • Wiedereinführung für bewegliche Wirtschaftsgüter ab Juli 2025 bis Ende 2027
    • Max. dreifacher Satz der linearen AfA
  • Neue arithmetisch-degressive AfA für E-Fahrzeuge (Juli 2025 – Dez. 2027):

    • 75 % im Anschaffungsjahr
    • 10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 % in den Folgejahren
  • Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG):

    • Stufenweise Senkung des Steuersatzes für nicht entnommene Gewinne:
    • 27 % (VZ 2028/2029)
    • 26 % (VZ 2030/2031)
    • 25 % (ab VZ 2032)

Körperschaftsteuer

  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes:
    • Ab 01.01.2028: jährliche Reduktion um 1 Prozentpunkt
    • Ziel: 10 % ab VZ 2032

Forschungszulage

  • Ausweitung der förderfähigen Kosten:
    • Gilt für Gemein- und sonstige Betriebskosten
    • Voraussetzung: Projektbeginn nach dem 31.12.2025
 

Fernwartung

Mandanten-Fernbetreuung Kunden-Modul für Windows

Wir setzen das von DATEV zur Verfügung gestellte Fernbetreuungstool ein. Es ist auf allen Versionen von Windows lauffähig und geeignet. 

Hinweis: Laden Sie das Modul bei jeder Nutzung erneut herunter, es wird nicht empfohlen die Datei lokal auf Ihren Systemen abzuspeichern. Nur so ist gewährleistet, dass immer mit der neuesten Programmversion gearbeitet wird und somit alle Funktionen zur Verfügung stehen.

Mit Ihrer explizit erteilter Zustimmung auf Ihrem PC können wir über das Internet Unterstützung leisten und so „direkt vor Ort“ sein. Wir wiederum können Ihnen Einsicht auf den Bildschirminhalt unseres Rechners geben. Durch den gemeinsamen Blick auf einen Bildschirm oder durch das Steuern Ihres Rechners – online über Internet – können Fragen schnell und einfach geklärt werden.