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Die E-Rechnung kommt. 

Seien Sie  vorbereitet….

Was Sie über die E-Rechnung wissen sollten

Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. 

Diese Maßnahme zielt darauf ab, insbesondere Betrug im Bereich der Umsatzsteuer zu bekämpfen. Des Weiteren ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronisches Meldesystem einzuführen, über das Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung gesendet werden können.
  • Die Einführung erfolgt in mehreren Etappen. Siehe nachfolgenden Zeitplan. 
  • Für Ihre weitere Information finden Sie am Ende der Seite auch eine ausführliche Broschüre. 
  • Hilfreiche Links und Tools
 

01.01.2025

  • Der Vorrang der Papierrechnung entfällt.
  • Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden.
  • In den ersten zwei Jahren dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden.
  • Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.

Wichtig: Minimal müssen umsatzsteuerliche Unternehmer E-Rechnungen digital empfangen können.

Dazu genügt in der Regel die Erreichbarkeit per eMail. Je nach Format der E-Rechnung kann es sein, dass Sie einen gesonderten Viewer benötigen. DATEV stellt hierfür ein Portal (https://e-rechnungsplattform.datev.de/) mit weiteren Tools auch zum Erstellen einer E-Rechnung kostenpflichtig bereit.

Achtung: Nach aktueller Aussage des Bundesministeriums zählen damit alle Personen zum Kreis der Unternehmer, die regelmäßig Umsätze generieren. Das kann ein Verein sein, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, auch Unternehmer mit nur steuerfreien Umsätzen (Ärzte, Heilberufe) oder Vermieter von Immobilien und Photovoltaik-Anlagenbetreiber. Auch Personen, die Kleinunternehmer sind, müssen E-Rechnungen ab 1.1.2025 empfangen können. 

01.01.2027

  • Unternehmen > 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden. 
  • Unternehmen mit < 800.000 Euro Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier,
    PDF etc.) versenden.
  • EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) dürfen unverändert eingesetzt werden.

01.01.2028

  • Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
  • EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Hier finden Sie eine ausführliche Broschüre zum Thema und mit weiteren Details. 

Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Steuern

Kostenlose Software vom Bund


Der Bund bietet ein kostenfreies Softwaretool zum Lesbarmachen von E-Rechnungen. Im Elster-Portal steht ab sofort ein entsprechendes Tool kostenfrei zur Verfügung. Außerdem gibt es den E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung.

Fernwartung

Mandanten-Fernbetreuung Kunden-Modul für Windows

Wir setzen das von DATEV zur Verfügung gestellte Fernbetreuungstool ein. Es ist auf allen Versionen von Windows lauffähig und geeignet. 

Hinweis: Laden Sie das Modul bei jeder Nutzung erneut herunter, es wird nicht empfohlen die Datei lokal auf Ihren Systemen abzuspeichern. Nur so ist gewährleistet, dass immer mit der neuesten Programmversion gearbeitet wird und somit alle Funktionen zur Verfügung stehen.

Mit Ihrer explizit erteilter Zustimmung auf Ihrem PC können wir über das Internet Unterstützung leisten und so „direkt vor Ort“ sein. Wir wiederum können Ihnen Einsicht auf den Bildschirminhalt unseres Rechners geben. Durch den gemeinsamen Blick auf einen Bildschirm oder durch das Steuern Ihres Rechners – online über Internet – können Fragen schnell und einfach geklärt werden.