Die E-Rechnung kommt.
Seien Sie vorbereitet….
Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen.
Wichtig: Minimal müssen umsatzsteuerliche Unternehmer E-Rechnungen digital empfangen können.
Dazu genügt in der Regel die Erreichbarkeit per eMail. Je nach Format der E-Rechnung kann es sein, dass Sie einen gesonderten Viewer benötigen. DATEV stellt hierfür ein Portal (https://e-rechnungsplattform.datev.de/) mit weiteren Tools auch zum Erstellen einer E-Rechnung kostenpflichtig bereit.
Achtung: Nach aktueller Aussage des Bundesministeriums zählen damit alle Personen zum Kreis der Unternehmer, die regelmäßig Umsätze generieren. Das kann ein Verein sein, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, auch Unternehmer mit nur steuerfreien Umsätzen (Ärzte, Heilberufe) oder Vermieter von Immobilien und Photovoltaik-Anlagenbetreiber. Auch Personen, die Kleinunternehmer sind, müssen E-Rechnungen ab 1.1.2025 empfangen können.
Hier finden Sie eine ausführliche Broschüre zum Thema und mit weiteren Details.
Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Steuern
Der Bund bietet ein kostenfreies Softwaretool zum Lesbarmachen von E-Rechnungen. Im Elster-Portal steht ab sofort ein entsprechendes Tool kostenfrei zur Verfügung. Außerdem gibt es den E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung.
Wir setzen das von DATEV zur Verfügung gestellte Fernbetreuungstool ein. Es ist auf allen Versionen von Windows lauffähig und geeignet.
Hinweis: Laden Sie das Modul bei jeder Nutzung erneut herunter, es wird nicht empfohlen die Datei lokal auf Ihren Systemen abzuspeichern. Nur so ist gewährleistet, dass immer mit der neuesten Programmversion gearbeitet wird und somit alle Funktionen zur Verfügung stehen.