Mandanten-News Oktober 2024

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Keine einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei unklarer Vertragsgestaltung
  • Steuerberatungskosten sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen
  • Kindergeldanspruch bei nachträglich bekannt gewordenem Ausbildungsverhältnis eines volljährigen Kindes – Nichteinlegung eines Einspruchs als grobes Verschulden
  • Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft
  • DBA-Schweiz: Grenzgängerregelung bei nicht ganzjähriger Beschäftigung

 

Für Erbschaftsteuerpflichtige

  • Begünstigungsvorschriften für den Erwerb eines Kommanditanteils bei Erbschaftsteuer anwendbar

 

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen

 

Verfahrensrecht

  • Art und Weise der Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung ist eine Tatsache – Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung zulässig

 

Sonstige

  • Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für den Kauf von Bestandsimmobilien gestartet
  • Neue Heizungsförderung: Antragstellung für alle möglich
  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

 

Gesetzgebung

  • Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität
  • Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

 

Termine Steuern/Sozialversicherung –Oktober/November 2024

 

Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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Fernwartung

Mandanten-Fernbetreuung Kunden-Modul für Windows

Wir setzen das von DATEV zur Verfügung gestellte Fernbetreuungstool ein. Es ist auf allen Versionen von Windows lauffähig und geeignet. 

Hinweis: Laden Sie das Modul bei jeder Nutzung erneut herunter, es wird nicht empfohlen die Datei lokal auf Ihren Systemen abzuspeichern. Nur so ist gewährleistet, dass immer mit der neuesten Programmversion gearbeitet wird und somit alle Funktionen zur Verfügung stehen.

Mit Ihrer explizit erteilter Zustimmung auf Ihrem PC können wir über das Internet Unterstützung leisten und so „direkt vor Ort“ sein. Wir wiederum können Ihnen Einsicht auf den Bildschirminhalt unseres Rechners geben. Durch den gemeinsamen Blick auf einen Bildschirm oder durch das Steuern Ihres Rechners – online über Internet – können Fragen schnell und einfach geklärt werden.