Mandanten-News November 2024

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei geleisteter Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird
  • Steuerermäßigung für Erneuerung einer Heizungsanlage nur nach Montage und vollständiger Überweisung des Rechnungsbetrags
  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke

 

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz
  • Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück
  • Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt

 

Schenkungsteuer

  • Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung

 

Grunderwerbsteuer

  • Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der auf verkauftem Waldgrundstück aufstehenden Bäume

 

Gesetzgebung

  • Referentenentwurf eines E-Fuels-only-Gesetzes
  • Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung
  • Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr
  • Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur E-Rechnung veröffentlicht

 

Termine Steuern/Sozialversicherung –November/Dezember 2024

 

Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei ab
24. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025
geschlossen sein wird!

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Fernwartung

Mandanten-Fernbetreuung Kunden-Modul für Windows

Wir setzen das von DATEV zur Verfügung gestellte Fernbetreuungstool ein. Es ist auf allen Versionen von Windows lauffähig und geeignet. 

Hinweis: Laden Sie das Modul bei jeder Nutzung erneut herunter, es wird nicht empfohlen die Datei lokal auf Ihren Systemen abzuspeichern. Nur so ist gewährleistet, dass immer mit der neuesten Programmversion gearbeitet wird und somit alle Funktionen zur Verfügung stehen.

Mit Ihrer explizit erteilter Zustimmung auf Ihrem PC können wir über das Internet Unterstützung leisten und so „direkt vor Ort“ sein. Wir wiederum können Ihnen Einsicht auf den Bildschirminhalt unseres Rechners geben. Durch den gemeinsamen Blick auf einen Bildschirm oder durch das Steuern Ihres Rechners – online über Internet – können Fragen schnell und einfach geklärt werden.