Mandanten-News Dezember 2024

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Ansatz einer Abschreibung auf den kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts einer natürlichen Person auf sog. Influencer
  • Aufteilung des Kaufpreises für Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude – Anschaffungskosten für Besteuerung
  • Steuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
  • Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich
  • Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks – Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Für letztlich tatsächlich nicht gelieferte Photovoltaikanlage Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung

Verfahrensrecht

  • Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen – Einspruch einlegen!
  • Änderung von Steuerbescheid bei Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu überhöhtem Kaufpreis

Gesetzgebung

  • Koalitionsbruch – Wie geht es mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weiter?
  • Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung 2025

Termine Steuern/Sozialversicherung –Dezember 2024/Januar 2025

 

Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 

Hinweis: Das Jahresrundschreiben mit allen Informationen zum Jahreswechsel 2024/2025 erhalten Sie ausschließlich per eMail im Newsletter oder gerne auf Anforderung bei uns. 

 

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei ab
24. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025
geschlossen sein wird!

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Fernwartung

Mandanten-Fernbetreuung Kunden-Modul für Windows

Wir setzen das von DATEV zur Verfügung gestellte Fernbetreuungstool ein. Es ist auf allen Versionen von Windows lauffähig und geeignet. 

Hinweis: Laden Sie das Modul bei jeder Nutzung erneut herunter, es wird nicht empfohlen die Datei lokal auf Ihren Systemen abzuspeichern. Nur so ist gewährleistet, dass immer mit der neuesten Programmversion gearbeitet wird und somit alle Funktionen zur Verfügung stehen.

Mit Ihrer explizit erteilter Zustimmung auf Ihrem PC können wir über das Internet Unterstützung leisten und so „direkt vor Ort“ sein. Wir wiederum können Ihnen Einsicht auf den Bildschirminhalt unseres Rechners geben. Durch den gemeinsamen Blick auf einen Bildschirm oder durch das Steuern Ihres Rechners – online über Internet – können Fragen schnell und einfach geklärt werden.