Steuern für Freiberufler

Fundierte Beratung für Berufe gemäß § 18 EStG
Die Tätigkeiten eines Freiberuflers sind durch bestimmte Merkmale charakterisiert. In erster Linie ist ein Freiberufler Selbstständiger, d.h. er führt ein eigenes betriebliches Konzept aus, ist in der Zeiteinteilung und bei der Wahl des Arbeitsorts selbstbestimmt und auch an keinen Arbeitgeber gebunden. Ferner nimmt er am allgemeinen Wirtschaftsleben teil und beabsichtigt mit dieser Tätigkeit Gewinn zu erzielen.
Es gibt im Gesetz keine allgemein gültige Definition für freie Berufe, dennoch prägen sie bestimmte Eigenschaften. Anhaltspunkte einer freiberuflichen Tätigkeit sind:
- Das Wissen, der persönliche Einsatz und die Dienstleistung stehen im Vordergrund
- Tätigkeiten sind kreativ und schöpferisch
- Besonderes Vertrauensverhältnis zum Kunden
- Vorliegen eines hohen Bildungsabschluss
Freie Berufe können trotz fehlender Definition eingegrenzt werden. In § 18 EStG sind einige freiberufliche Tätigkeiten (sog. Katalogberufe) zwar benannt, jedoch bilden sie keine abschließende Aufzählung. Zusätzlich ist hier die Rechtsprechung heranzuziehen. Laut Gesetz sind bereits folgende Berufe als selbständig anerkannt:
Katalogberufe - Berufe die im § 18 EStG genannt werden:
- Medienberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher, etc.
- Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, Sachverständige, etc.
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom Psychologen, etc.
- Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, etc.
- Katalogähnliche Berufe: Berufe, die durch die deutsche Rechtsprechung als freiberuflich eingestuft werden. Beispiele: Anwenderprogrammierer, Designer, EDV-Berater, Fotograf , Grafiker / Grafikdesigner, Schauspieler (eingeschränkt), Systemanalytiker, Werbetexter (eingeschränkt), etc.
Ergänzend zu den Aufzählungen sind die sogenannten Tätigkeitsberufe zu nennen. Hierbei werden Tätigkeiten in einzelne Bereiche eingeteilt: Künstlerisch, Wissenschaftlich, Schriftstellerisch, Erzieherisch.
Status des Freiberuflers
Dem Freiberufler fehlt eine steuerrechtliche allgemeine Definition, die ihm eindeutig diesen Status zuordnet. Deshalb lassen die meisten Tätigkeiten große Spielräume für Interpretationen. In der Praxis ist die Bestimmung des Status des Freiberuflers selbst für das Finanzamt oftmals schwierig, da immer wieder neue Berufsbilder in den Markt drängen. Die Problematik liegt häufig in der Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender. In jedem Fall ist für den Erhalt des Status die Ausgestaltung der Tätigkeit und nicht die reine Berufsbezeichnung entscheidend. Auch geringe gewerbliche Anteile – besonders in der Außendarstellung – können den Freiberufler-Status gefährden.
Um die richtige Begründung und Argumentation gegenüber dem Finanzamt darzulegen, können Sie gerne von unserer langjährigen Erfahrung profitieren. Denn neue oder vermischte Tätigkeiten werden oft erst auf Druck des Steuerberaters und der aktuellen Rechtsprechung in freiberufliche Tätigkeiten umqualifiziert oder korrekt eingeordnet.
Es ist wichtig im Vorfeld Ihrer Existenzgründung Ihren Status zu klären, um ungewollten Nachzahlungen (Gewerbesteuer, IHK-Beiträge, etc.) vorzubeugen. Die Feststellung bzw. Klärung Ihres freiberuflichen Status lohnt sich auf jeden Fall, denn Sie sparen Zeit und Geld.
Vorteile des Freiberuflers:
- Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer
- kostenlose steuerliche Anmeldung beim Finanzamt, keine Gewerbeanmeldung
- Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG, anstatt doppelter Buchführung oder Bilanzierung
- keine Kammerbeiträge für die IHK oder Handwerkskammer
- bei kreativen Berufen ist die Aufnahme in die Künstlersozialkasse (KSK) möglich
- Ist-Besteuerung unbeschränkt möglich, d.h. die Umsatzsteuer wird nur von den tatsächlich vereinnahmten Erlösen an das Finanzamt bezahlt (§ 20 UStG)
Unsere Leistungen für Freiberufler
- Beratung zur freiberuflichen Niederlassung
- Neugründung, Einstieg oder Erwerb einer bestehenden Büro- oder Kanzleieinheit
- Neugründung, Umgestaltung und Auflösung von Gemeinschaftsbüros/Kanzleien und Büro-/Kanzleigemeinschaften
- Rentabilitätsanalysen
- Kostenrechnung zur Ermittlung des individuellen Ertragsanteils pro Partner einer Freiberuflergesellschaft
- Mindestumsatzkalkulation und Planungsrechnung
- Finanzvergleich
- Büro/Kanzleibewertung
- Steuerliche und wirtschaftliche Beratung z.B. zu Miet- und Anstellungsverträgen, Büro/Kanzleiübernahme- und Sozietäts- und Partnerschaftsverträgen
- Büro/Kanzleikauf und -verkauf
- Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status von leitenden Mitarbeitern bzw. Gesellschaftern und deren nahen Angehörigen
- Planung und Gestaltung von Unternehmensnachfolge