Grundsteuer
Erklärungsfristen 01.07.-31.10.2022
Die neu zu regelnde Grundsteuer ab 1.1.2025 erfordert bereits im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 die Abgabe einer elektronischen Erklärung zur Feststellung der Grundbesitzwerte. Dabei ist die Ermittlung dieser Werte je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Weitere Infos
Weitere Informationen zu den Hintergründen erhalten Sie z. B. auf www.grundsteuerreform.de oder www.grundsteuer.bayern.de.
Wir unterstützen Sie
Die Finanzbehörden versenden zur Zeit entsprechende Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen. Darin erfahren Sie, wie Sie ggf. auch selbst die Meldungen elektronisch über Elster erstellen können.
Wir sind derzeit in der Bearbeitung laufender Aufträge und kommen auf Sie zu, sofern Sie uns bereits kontaktiert hatten. Sollten Sie uns beauftragen wollen, schreiben Sie uns gerne eine eMail an wertingen@steuerbuero.com mit dem Betreff "Grundsteuer".
Bitte beachten Sie, dass unsere Bearbeitungskapazitäten knapp kalkuliert sind und mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.