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Steuerliche Abwehrberatung

Umfassender Beistand bei Betriebsprüfung bzw. Steuerstrafverfahren

Aufgrund der Komplexität steuerrechtlicher Regelungen verzichten viele auf die kritische Prüfung Ihrer Steuerveranlagung und zahlen oft mehr als sie müssten. Meist genügt schon ein fachgerecht formuliertes Schreiben an das Finanzamt, in einigen Fällen sind jedoch weitere Schritte nötig und Konflikte mit der Finanzverwaltung müssen vor den Finanzgerichten ausgetragen werden. Immer häufiger werden auch Steuerstrafverfahren von den Finanzbehörden eröffnet. Wir vertreten Sie in diesen Angelegenheiten zeitnah und führen die weitere Korrespondenz mit den Strafbehörden. Die Steuerkanzlei Dr. Spann berät und unterstützt Sie, Ihre Rechte zu verteidigen.

Unsere Leistungen im Rahmen der steuerlichen Abwehrberatung:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden
  • Führen von Einsprüchen und Klagen
  • Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
  • Stundungs- und Erlassanträge
  • Beantragung von vorläufigem Rechtsschutz
  • Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Vertretung in Steuerstrafsachen
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