Jahresabschlüsse & Bilanzierung
Erstellung von Jahresabschlüssen unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften
Der Jahresabschluss informiert Sie über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und dient als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Damit bildet er die Basis für künftige Entscheidungen. Wir beraten und erstellen den Jahresabschluss für Ihr Unternehmen auf Grundlage der aktuellsten handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus gehen wir individuell auf Ihre unternehmensspezifizischen Anforderungen ein und beraten Sie umfassend auch bei der Optimierung Ihrer Bilanz mit dem Ziel der Reduzierung Ihrer Steuerbelastung oder der Optimierung Ihres Firmenwerts.
Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss und Bilanzierung:
- Jahresabschluss durch Bilanzierung nach HGB
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)
- Kontrolle und/oder betriebswirtschaftliche Analyse Ihrer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen bzw. elektronischen Meldungen an die Finanzbehörden
- Einreichung der Daten zur Offenlegung im Bundesanzeiger
- Beratung und Planung langfristiger unternehmerischer Ziele bzw. Kalkulation von Risiken im Rahmen der Bilanzierung, etwa durch Bildung geeigneter
- Rückstellungen oder Aufwandsverteilung